Coronavirus - Update vom 30. Juni 2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie Sie sicher im Vorfeld aus den Medien erfahren haben, wurden vom Nationalrat für das Schuljahr 2019/2020 mehrere schulrechtliche Änderungen beschlossen. Mit diesem Informationsschreiben informieren wir Sie über einige wichtige Punkte, welche sich vor allem auf Zeugnisse mit negativen Noten beziehen. Beachten Sie bitte, dass diese Informationen nur für das heurige Schuljahr gelten!

Fall 1: genau ein Nicht genügend:

In diesem Fall steigt die Schülerin/der Schüler jedenfalls auf. Es ist keine Zustimmung der Klassenkonferenz notwendig.
(Die Aufstiegsberechtigung gilt auch für den Fall, dass zB im Vorjahr in diesem Gegenstand die „Aufstiegsklausel“ gegeben wurde.)

Die Schülerin/der Schüler soll nach Möglichkeit im Herbst zur Wiederholungsprüfung antreten, um Defizite aufzuholen.

Fall 2: genau zwei Nicht genügend:

In diesem Fall kann die Klassenkonferenz unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, dass die Schülerin/der Schüler trotz der beiden negativen Noten in die nächsthöhere Klasse aufsteigen darf.

  • Darf Ihre Tochter/Ihr Sohn aufsteigen, bekommen Sie nach der Konferenz am Dienstag, 07. Juli 2020, keinen Brief zugeschickt.
  • Darf Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht aufsteigen, wird Ihnen nach der Konferenz am Dienstag, 07. Juli 2020, eine Entscheidung per RSb-Brief zugeschickt.

Unabhängig vom Konferenzbeschluss sollte die Schülerin/der Schüler im Herbst jedenfalls zu den zwei Wiederholungsprüfungen antreten, um Defizite aufzuholen.

Fall 3: mehr als zwei Nicht genügend:

Auch in diesem Fall kann die Klassenkonferenz unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, dass die Schülerin/der Schüler trotz der negativen Noten in die nächsthöhere Klasse aufsteigen darf.

  • Darf Ihre Tochter/Ihr Sohn aufsteigen, bekommen Sie nach der Konferenz am Dienstag, 07. Juli 2020, keinen Brief zugeschickt.
  • Darf Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht aufsteigen, wird Ihnen nach der Konferenz am Dienstag, 07. Juli 2020, eine Entscheidung per RSb-Brief zugeschickt.

Unabhängig vom Konferenzbeschluss darf die Schülerin/der Schüler im Herbst jedenfalls zu zwei Wiederholungsprüfungen antreten.

Bitte beachten Sie, dass Sie am Abend des Konferenztages (Dienstag, 07. Juli 2020) per E-Mail darüber informiert werden, welche Gegenstände mit Nicht genügend beurteilt sind.

Mit dieser E-Mail werden Sie auch ein Anmeldeformular zugeschickt bekommen. Melden Sie uns bitte unbedingt bis spätestens Mittwoch, 8. Juli 2020, 9:00 Uhr, in welchen beiden Gegenständen Ihre Tochter/Ihr Sohn zu den Wiederholungsprüfungen antreten wird. Diese Wahl ist verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.

Ohne diese Angabe kann kein Zeugnis für das aktuelle Schuljahr ausgestellt werden.

Formale Hinweise:

  • Alle oben genannten Fälle setzen voraus, dass sämtliche Gegenstände beurteilt wurden.
  • Eine erteilte Aufstiegsberechtigung gilt nur für die nächsthöhere Stufe innerhalb des Schultyps AHS.
  • Wechselt eine Schülerin/ein Schüler die Schule, dann gelten dort die normalen Aufnahmekriterien. Eine Schülerin/ein Schüler mit einem Nicht genügend wird an der neuen Schule nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden.

Auch im Fall einer Aufstiegsberechtigung ist die Ablegung der Wiederholungsprüfung jedenfalls zu empfehlen, weil bei positiver Ablegung im Folgejahr wiederum eine „Aufstiegsklausel“ möglich wäre.

Tritt Ihre Tochter/Ihr Sohn zu Wiederholungsprüfungen an, so hat nach den Prüfungen je nach Ergebnis wiederum die Klassenkonferenz über eine allfällige Aufstiegsberechtigung zu entscheiden.

Hat Ihre Tochter/Ihr Sohn zB nach den Wiederholungsprüfungen nur mehr ein Nicht genügend, so darf sie/er jedenfalls aufsteigen (siehe Fall 1).

Auf Grund der engen Terminvorgaben kann die Planung der Wiederholungsprüfungen unter Umständen nicht bis zum Zeugnistag abgeschlossen sein. Rechnen Sie bitte damit, dass Sie den Termin im Laufe der ersten Ferienwoche per E-Mail und als RSb-Brief erhalten werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht, die Schule zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dir. Mag. Wolfgang Leberbauer

Hinweis auf die rechtlichen Grundlagen:

  • 208. Verordnung: Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO)
  • 248. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 (C-SchVO)

 

https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html

Lockerung der COVID-19 Bestimmungen an Schulen

Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht und gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten am Schulstandort erweitert.

Grundsätze für den Schulbetrieb

Die Grundsätze für den Schulbetrieb bis zum Ende des Schuljahres lauten:

  • Der Schichtbetrieb zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt.
  • Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.
  • Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:
  • Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
  • Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
  • Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
  • Reinigung. Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung.

Das Hygienehandbuch für Schulen wird aktuell adaptiert und ist spätestens ab 2. Juni unter www.bmbwf.gv.at/hygiene abrufbar.

Was ist neu ab 3. Juni?

1. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt

Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden. 2

2. Bewegung und Sport können freiwillig angeboten werden

Bewegungs- und Sportangebote können schulautonom in Ergänzung zum bestehenden Stundenplan angeboten werden. Es ist dafür nicht notwendig, den aktuellen Stundenplan abzuändern. Die Entscheidung, ob und in welcher Form das freiwillige Angebot geschaffen wird, sollte bis zum 15. Juni an jedem Standort erfolgt sein.

Die Bewegungseinheiten können als Ergänzungsunterricht organisiert und am Nachmittag an den regulären Unterricht angehängt werden. Die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig, da der Pflichtgegenstand Bewegung und Sport weiterhin ausgesetzt ist.

Auch eine klassen- und schulstufenübergreifende Organisation des Ergänzungsunterrichts ist möglich. Bei der Organisation muss auf die räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten am Standort Rücksicht genommen werden. Die Vormittagsbetreuung an den unterrichtsfreien Tagen hat weiterhin Vorrang.

Auch bei der Sportausübung an den Schulen müssen die Vorschriften des Hygienehandbuchs und die vom Gesundheitsministerium für den Breitensport verordneten Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Entsprechende Informationen finden sich unter: www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport- Veranstaltungen.html

3. Singen in der Gruppe ist wieder gestattet

Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen wieder generell erlaubt.

An den schulischen Sonderformen mit besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung sowie in genehmigten Schulversuchen mit musikalischem Schwerpunkt kann der Unterricht in den Instrumentalfächern und im Unterrichtsgegenstand Gesang wieder in größeren Gruppen stattfinden.

Auf die Hygienevorschriften ist Rücksicht zu nehmen.

4. Veranstaltungen zum Schulschluss sind möglich

Veranstaltungen wie Maturafeiern, Schulabschlussfeste usw. können an den Schulen durchgeführt werden, wenn dabei die geltenden Regelungen des Gesundheitsministeriums beachtet werden:

Bis 30. Juni sind gemäß COVID-19-Lockerungsverordnung Veranstaltungen bis zu 100 Personen möglich. Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und 3 gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.

Auf Grund der ab 3. Juni gültigen Regelungen sind die entsprechenden Bestimmungen aus vorhergehenden Informationsschreiben und Erlässen des BMBWF gegenstandslos – entsprechende Verordnungen folgen.

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Informationen zum Beginn des Präsenzunterrichts am 18. 05. bzw. 03. 06. 2020 (Stand 10. 05. 2020)

Liebe Eltern und liebe Schülerinnen! 

Nach einer längeren Phase des Fernunterrichts (Distance Learning) bereiten wir uns auf den Start eines eingeschränkten Präsenzunterrichtes an der Schule vor. Dieser Schulalltag wird wieder einiges Gewohnte zurückbringen, dennoch wird es für uns alle heuer bereits die zweite Umstellung in dieser Krise sein. Die Ursachen für alle Veränderungen sind die Vorsichtsmaßnahmen, die vom Ministerium vorgegeben sind.

1. Schulweg

Der Schulweg führt bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 entlang dem Wassergraben durch den Gymnasialgang zum Haupteingang des Gymnasialgebäudes. Das Betreten des Garderobentrakts ist nicht gestattet, die Glasschiebetür ist geschlossen. Das Schulgebäude darf mit Straßenschuhen und nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Für die gesamte Anwesenheit im Schulgebäude ist der Mindestabstand von 1 m zu beachten. Oberbekleidung ist gegebenenfalls in der Klasse zu verwahren. Es gilt Maskenpflicht auf den Gängen und Stiegen sowie in den WCs.

a) Schüler/innen, die die Tagesbetreuung am Morgen besuchen (Anmeldung notwendig)

Diese Schüler/innen gehen direkt nach dem Betreten des Schulgebäudes in ihre Betreuungsräume im 2. Stock. Nach dem Betreten der Betreuungsräume sind die Hände zu waschen. Der Mund-Nasenschutz darf erst abgelegt werden, wenn man seinen Platz eingenommen hat.

b) Schüler/innen, die zwischen 06.45 und 07.45 Uhr in die Schule kommen

Diese Schüler/innen gehen nach dem Betreten des Schulgebäudes in die Klasse im Erdgeschoß, die ihnen von der Aufsichtsperson zugewiesen wird. Nach dem Betreten der Klasse sind die Hände zu waschen. Der Mund-Nasenschutz darf erst abgelegt werden, wenn man seinen Platz in der Betreuungsklasse eingenommen hat.

c) Schüler/innen, die ab 07.45 Uhr in die Schule kommen

Diese Schüler/innen gehen nach dem Betreten des Schulgebäudes sofort in ihre Klasse. Nach dem Betreten der Klasse sind die Hände zu waschen. Der Mund-Nasenschutz darf erst abgelegt werden, wenn man seinen Platz in der Klasse, der mit einem Namensschild gekennzeichnet ist, eingenommen hat.

2. Beginn, Öffnungs- und Unterrichtszeiten

Beginn:

Der Präsenzunterricht für die Unterstufe beginnt am Montag, 18. 05. 2020.
Der Präsenzunterricht für die Oberstufe beginnt am 03. 06. 2020. Bis dahin wird die Oberstufe im Distance Learning weiter unterrichtet. 

Öffnungszeiten:

Unsere Schule ist ab 06.45 Uhr geöffnet.

Unterrichtszeiten:

Unterricht für die Unterstufe findet von 08.00 Uhr bis 14.10 Uhr statt, für die Oberstufe folgen zu gegebenem Zeitpunkt noch Informationen.
Zur Vermeidung großer Personenansammlung auf den Gängen, Stiegen und im Ausgangsbereich werden die Klassen gestaffelt entlassen.

3. Gruppeneinteilung und Plan mit den Unterrichtstagen

Die Teilung der Klassen in zwei Gruppen (Gruppe A und Gruppe B) und der daraus resultierende Unterricht im Schichtsystem sind vom Ministerium vorgegeben. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Gruppe A oder B ist fixiert.

Wir haben uns für das Modell AAA BB und in der Folgewoche BBB AA mit den Anpassungen, die vom Ministerium vorgesehen sind (je 2 Unterrichtstage pro Gruppe in den Wochen mit den freien Donnerstagen), entschieden. Das ergibt folgende Aufteilung des Unterrichtes für die einzelnen Gruppen:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

18.05. A

19.05. A

20.05. B

21.05.

22.05. B*

25.05. B

26.05. B

27.05. B

28.05. A

29.05. A

01.06.

02.06.

03.06. A

04.06. B

05.06. B

08.06. B

09.06. B

10.06. A

11.06.

12.06. A*

15.06. A

16.06. A

17.06. A

18.06. B

19.06. B

22.06. B

23.06. B

24.06. B

25.06. A

26.06. A

29.06. A

30.06. A

01.07. A

02.07. B

03.07. B

06.07. B

07.07. B

08.07. A

09.07. A

10.07. AB

     

Legende

Gruppe A

Gruppe B

Feiertag

Zeugnistag

                                              * mit Anmeldung

An den Tagen, an denen die jeweilige Gruppe keinen Präsenzunterricht hat, gibt es die Möglichkeit, an einer Betreuung in der Schule teilzunehmen. Für die Planung der Betreuung brauchen wir eine Anmeldung. Wir ersuchen Sie, den Betreuungsbedarf immer bis Mittwoch der Vorwoche per E-Mail dem KV zu melden. Ausnahme ist der erste Meldetermin auf Grund notwendiger Vorarbeiten. Die Meldung für den Betreuungsbedarf in der Woche vom 18.05. bis 22.05. ist bereits erfolgt.

4. Stundenplan

Der Stundenplan wird im Wesentlichen der derzeit gültige sein – mit der Ausnahme, dass anstelle des derzeit ausgesetzten Unterrichtes in Bewegung und Sport Übungs- und Lesestunden stattfinden werden. In Musikerziehung wird nur Theorie unterrichtet.

Alle Unterrichtseinheiten mit Ausnahme von Bildnerischer Erziehung und Technischem/Textilem Werken finden in den Klassenräumen statt.

5. Tagesbetreuung

Alle Schülerinnen und Schüle, die in diesem Schuljahr für die Tagesbetreuung angemeldet sind, können diese Betreuung auch für den Rest des Schuljahres in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Kind für die Zeit des Schichtunterrichtes (vom 18. Mai bis zum Schulschluss) nicht im Tagesheim betreut werden soll, ersuchen wir Sie um eine Abmeldung. Diese senden Sie bitte bis Mittwoch, 13. 05. 2020, an den Leiter der TABE, Hrn. Ölsinger. (helmut.oelsinger@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at).

Alle Gruppen der TABE werden bis zum Schulschluss im Gymnasialgebäude betreut. Aus organisatorischen und hygienischen Gründen ist die Verabreichung einer Jause im Rahmen der TABE in dieser Zeit nicht möglich. Sie werden ersucht, Ihrem Kind eine Jause mitzugeben.

6. Schülertransport

Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren ab dem 18. 05. wieder nach Normal-Fahrplan.

Die Benutzung der Busse der Firma Neuhauser wurde mit den betroffenen Eltern direkt abgesprochen.

7. Freitag, 22. 05. und Freitag, 12. 06.

An diesen beiden ursprünglich von der Bildungsdirektion vorgegebenen freien Tagen bieten wir Schule und Lernen für freiwillige Schülerinnen und Schüler an, vor allem für jene, die turnusmäßig an diesen Tagen Unterricht hätten.

Dafür benötigen wir für jeden der beiden Freitage eine gesonderte Anmeldung. Senden Sie diese bitte bis Mittwoch, 13. 05. an das Sekretariat des Stiftsgymnasiums (sekretariat@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at).

8. Verschiedenes

a. Sprechstunden finden nur telefonisch oder per E-Mail statt.

b. Eltern und Erziehungsberechtigte dürfen die Schule nur nach Anmeldung im Sekretariat und mit Mund-Nasen-Schutz betreten.

c. Das Sekretariat darf nur in Notfällen und einzeln betreten werden. Auch hier gilt die Maskenpflicht.

Wenn der Betrieb auch noch eingeschränkt sein wird, freuen wir uns trotzdem schon sehr, unsere Schülerinnen und Schüler wiederzusehen!

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Brief des Herrn Bundesministers an Direktorinnen/Direktoren und die Eltern/Erziehungsberechtigten, Kurzfassung des Etappenplans

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Reifeprüfung 2020

Eine detaillierte Information über Organisatorisches zur Vorbereitung der Reifeprüfung sowie der entsprechende Terminplan wurde den Maturantinnen und Maturanten am Freitag, 24. April übermittelt.

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Für die Maturaklassen beginnt der Schulbetrieb mit 5. Mai 2020. Die Maturantinnen und Maturanten erhalten dann drei Wochen lang gezielte Vorbereitung, sodass die schriftliche Matura am 25. Mai 2020 starten kann. Die Verordnung bezüglich Matura ist in Vorbereitung.

Der Parteienverkehr in der Schule ist auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken.

Ab sofort gelten folgende Hygienevorschriften:

Die wohl wichtigste Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus lautet: Abstand halten!

Ausnahmslos ist in allen räumlichen Bereichen zwischen allen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten!

Das BMBWF ordnet für bestimmte Situationen, z. B. bei dienstlich unbedingt erforderlichen Besprechungen oder beim Kontakt mit amtsfremden Personen außerdem das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an.

Wenn Schülerinnen und Schüler der Unterstufe zur Betreuung ins Stiftsgymnasium kommen sollen, mögen sie von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten am Tag davor bis spätestens 14.00 Uhr per Mail an die Administration (administration@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at) angemeldet werden, damit die Betreuung organisiert werden kann. 

Sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz und die notwendigen Materialien zur Bearbeitung der Arbeitsaufträge im Rahmen des Distance Learnings mitnehmen.

Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien alles Gute!

Dir. Wolfgang Leberbauer  

 

Fahrplan Zentralmatura Schuljahr 2019/20

Eckpunkte

• Wie bereits von Regierungsspitze und Krisenstab festgehalten, findet die Zentralmatura 2020 statt.

• Seitens des Bildungsministeriums wird man aber bei der Durchführung und bei der Bewertung Änderungen vornehmen. Damit soll den besonderen Bedingungen Rechnung getragen werden.

• In einem eigenen „Hygiene-Handbuch“ werden verbindliche Regelungen für die Vorbereitung und Durchführung der Zentralmatura festgelegt (u. a. fixe Intervalle für das Lüften und die Reinigung von Oberflächen).

• Der Unterricht für Maturaklassen beginnt am 4. Mai 2020 (in OÖ am 5. Mai 2020). Die Maturantinnen und Maturanten erhalten dann drei Wochen lang gezielte Vorbereitung an den Schulen. Die schriftliche Matura selbst beginnt bei uns am Stiftsgymnasium am 26. Mai 2020.

• Notwendige Schularbeiten zum Abschluss der letzten Schulstufe werden in maximal drei Gegenständen geschrieben, d. h. bei gleichmäßiger Verteilung gibt es pro Woche nur eine Schularbeit. Schularbeiten finden nur in Gegenständen statt, in denen die Schülerinnen und Schüler maturieren – und es können kürzere Schularbeiten sein. Im Vordergrund steht eine gute Vorbereitung auf die schriftliche Matura.

• Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, werden weiterhin via Distance-Learning betreut.

• Die schriftlichen Maturaarbeiten werden im Haupttermin 2020 nur in drei Prüfungsgebieten durchgeführt. Am Gymnasium sind das Deutsch, eine Fremdsprache und Mathematik. Die Dauer der Arbeiten wird um jeweils eine Stunde verlängert, damit der Prüfungsraum nach jeder Stunde ordentlich gelüftet werden kann (Hygiene-Maßnahme).

• Die Leistung des letzten Schuljahres zählt und fließt in die Beurteilung ein. Damit wird der Einsatz im letzten Jahr vor der Matura honoriert und nicht alles von einer Prüfung abhängig gemacht.

• Die mündliche Matura entfällt, es sei denn, ein Kandidat/eine Kandidatin wünscht, dass er/sie in einem oder mehreren Gegenständen mündlich geprüft wird (Optionen-Modell).

• In Matura-Prüfungsgebieten, die gewählt wurden und in denen keine mündliche Prüfung abgelegt wurde, bildet die Note des letzten Schuljahres die Maturanote.

• Für alle Maturantinnen und Maturanten wird ein Mundschutz bereitgestellt, die Arbeitsflächen werden desinfiziert und in jedem Prüfungsraum steht zumindest ein Desinfektionsmittelspender bereit. Die Sitzordnung wird so gewählt, dass der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt.

• Maturantinnen und Maturanten, die der Risikogruppe angehören (Vorerkrankungen), erhalten die Möglichkeit, die Klausurarbeit in einem separaten Prüfungsraum zu schreiben.

• Nach Ostern (am 15. April 2020) wird auf der Matura-Website (www.matura.gv.at) für Mathematik ein weiteres Übungspaket als Download zur Verfügung stehen. Die eigens eingerichtete Mathematik-Matura-Hotline steht weiterhin für allgemeine Rückfragen zur Verfügung.

• Die Fristen für die Abhaltung der notwendigen Klassenkonferenzen werden so weit wie möglich adaptiert, um allen Beteiligten die größtmögliche Flexibilität einzuräumen.

• Die beschriebenen Eckpunkte gelten für AHS und BMHS in gleicher Weise.

Zeitplan

14.04. bis 30.04.2020      Phase der intensiven Vorbereitung

Maturantinnen und Maturanten werden in dieser Phase durch gezielte Online-Einheiten auf die Zentralmatura 2020 vorbereitet. Dazu finden sich u. a. Übungsmaterialien auf der eigens eingerichteten Website.

04.05. bis 15.05.2020      Möglichkeit von Leistungsfeststellungen vor Ort

Schülerinnen und Schüler sollen in dieser Phase in jenen Fächern, in denen dies notwendig ist, Leistungsfeststellungen an den Schulen absolvieren können (z. B. schriftliche Leistungsfeststellungen). Dies ist vor allem für jene Schüler/innen wichtig, die noch eine positive Note erreichen müssen, um zur Matura anzutreten.

04.05. bis 22.05.2020      Maturantinnen und Maturanten – Vorbereitung an den Schulstandorten

Maturantinnen und Maturanten haben die Möglichkeit, sich begleitet durch ihre Lehrer/innen auf die Matura vorzubereiten.

Bis spätestens 20.05.2020: Klassenkonferenzen über die 8. Klasse und Beurteilungskonferenzen für die VWA

25.05. bis 03.06.2020      Schriftliche Matura 2020

26.05.2020: Deutsch

27.05.2020: Englisch

28.05.2020: Mathematik

29.05.2020: Französisch oder Latein oder Griechisch

An AHS/BHS absolvieren die Schüler/innen max. drei schriftliche Klausurprüfungen. Die Wahl des Prüfungsgebiets erfolgt auf Basis der jeweiligen Prüfungsordnungen und der bisherigen Anmeldung.

Zum Beispiel: Ein Kandidat hat Deutsch, Englisch, Latein und Mathematik gewählt. Entweder die Lebende Fremdsprache oder Latein fällt weg.

29.05. bis spätestens 29.06.2020              Mündliche Prüfungen

Jene Maturantinnen und Maturanten, die eine mündliche Matura ablegen wollen, sollen dazu die Möglichkeit erhalten. - Die Themenbereiche der mündlichen Reifeprüfung können an AHS schulautonom dann gekürzt werden, wenn diese bis Freitag, den 13.03.2020, nicht mehr unterrichtet werden konnten. Dies wird vor allem in Prüfungsgebieten schlagend werden, die nur zwei Jahre unterrichtet werden (z. B. Chemie oder Psychologie/Philosophie).

29.05. bis spätestens 29.06.2020              Präsentation und Diskussion der VWA

Der Antritt zu Präsentation/Diskussion ist nur bei drohender negativer Beurteilung möglich (Entscheidung der Kommission im Rahmen der Beurteilungskonferenz zur VWA).

23.06. bis 24.06.2020     Kompensationsprüfungen

Jene Maturantinnen und Maturanten, die bei den schriftlichen Klausurarbeiten in einem oder mehreren Fächern ein „Nicht Genügend“ erhalten haben, erhalten die Gelegenheit, zu Kompensationsprüfungen anzutreten.

spätestens 30.06.2020  Beurteilungskonferenz

Nach den Beurteilungskonferenzen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ihr Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfungszeugnis.

Der Termin für die feierliche Verabschiedung der Maturantinnen und Maturanten, das Valet, wird demnächst verlautbart.

Den Maturantinnen und Maturanten wünsche ich einen guten Abschluss der 8. Klasse sowie eine erfolgreiche Reifeprüfung!

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Seitens der Bundesregierung wurde heute mitgeteilt, dass der Unterricht noch bis mindestens Mitte Mai in Form von Home-Schooling bzw. Distance-Learning stattfinden wird. Über die weitere Vorgangsweise wird Ende April informiert. Selbstverständlich gibt es auch nach den Osterferien die Möglichkeit der Betreuung für die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir, den Bedarf bis Gründonnerstag, 9. April, 14.00 Uhr per Mail an die Administration (administration@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at) zu melden.

Die Matura wird unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Weitere Informationen wird es in den nächsten Tagen bei einer Pressekonferenz des Bildungsministers geben.

Was die Stornierung von Schulveranstaltungen betrifft, in unserem konkreten Fall die Intensivsprachwoche der 5. Klassen in England, die Sommersportwoche der 6. Klassen in Kärnten sowie die Intensivsprachwoche in Frankreich bzw. die Kultur- und Archäologie-Projektwoche in Griechenland der 7. Klasse, wurde vom Bund ein Schulveranstaltungs-Härtefonds geschaffen.

Bezüglich Schulkostenbeitrag, Kosten für die Tagesbetreuung sowie für das Mittagessen ergeht per Mail ein Schreiben des Schulerhalters an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Im Namen des gesamten Kollegiums am Stiftsgymnasium wünsche ich allen frohe und gesegnete Ostern (wenn auch unter einigermaßen ungewohnten Umständen) und in besonderer Weise gute Gesundheit!

Ich freue mich schon (und da bin ich, glaube ich, nicht alleine) auf einen geregelten Schulbetrieb, wie wir ihn gewohnt sind – und auf das Wiedersehen mit euch, liebe Schülerinnen und Schüler – ihr geht uns schon sehr ab!

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Leitlinien für die Fernlehre/das Distance Learning nach den Osterferien

Die Überbrückungsphase der „Fernlehre“ und des „Fernlernens“, die für alle Beteiligten eine völlig neue Erfahrung ist, läuft nun seit beinahe drei Wochen. Da und dort zeigen sich noch Umsetzungsschwierigkeiten, was den Umfang, die Koordination und organisatorische Fragen von Arbeitsaufträgen bzw. auch das Zuhause als „neues Klassenzimmer“ betrifft.

Da aufgrund der Verlängerung der Überbrückungsphase über die Osterferien hinaus den Schulen aus pädagogischen Gründen und aufgrund des vorgegebenen Lehrplans die Möglichkeit eröffnet wird, neuen Lehrstoff/neue Lehrinhalte zu vermitteln, wird eine gut abgestimmte Vorgehensweise noch wichtiger.

Gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte in den Angeboten der Fernlehre einen klaren zeitlichen und organisatorischen/strukturellen Rahmen vorfinden, in dem Lernen erfolgreich stattfinden kann.

Zur Vermittlung von neuem Lehrstoff/neuen Inhalten:

§  Neben der Wiederholung und Festigung bereits durchgenommenen Lehrstoffs darf nach den Osterferien in allen Schularten auch neuer Lehrstoff in Form von Distance Learning vermittelt werden.

§  Die Schule entscheidet, in welcher Schulstufe und in welchen Unterrichtsgegenständen neuer Stoff bzw. neue Inhalte vermittelt werden. Dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin kommt hier eine besondere Koordinationsfunktion zu.

§  Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass Schüler/innen durch die Arbeitsaufträge hinreichend gefordert werden, dass eine Überforderung aber auf jeden Fall vermieden wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Schüler/innen in einer besonderen Lernsituation befinden. In dieser ist es besonders wichtig, dass sie

§  in ihrer Arbeit von ihrer Lehrperson begleitet werden und regelmäßig Rückmeldungen bekommen.

§  Es finden bis auf Weiteres keine Leistungsfeststellungen statt. Die im Rahmen der Überbrückungsphase erbrachten Leistungen fließen als Mitarbeit in die Semester- bzw. Jahresbeurteilung mit ein.

Fachprofessoren und Fachprofessorinnen, Klassenvorstände und Klassenvorständinnen sowie Direktor unterstützen entsprechend ihrer Verantwortung und ihrem Aufgabenbereich den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.

Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit im weiteren Distance Learning.

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Geschätzte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Der Schülereingang des Stiftsgymnasiums bei den Garderoben (Glasschiebetür) ist zurzeit gesperrt.

Schülerinnen und Schüler, die in der Schule etwas holen müssen bzw. für das Betreuungsangebot angemeldet sind, mögen bitte den Haupteingang des Gymnasialgebäudes benützen und gleich anschließend die Hände desinfizieren (Desinfektionsmittel steht bereit).

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Liebe Maturantinnen, liebe Maturanten,

das Coronavirus (Covid-19) hat der Welt viel an Unsicherheit gebracht. Dazu kommt in Ihrer Situation die spezielle Frage, wie die Matura dieses Jahr abgewickelt werden kann. Angesichts der sehr dynamischen Entwicklungen der vergangenen Wochen mussten wir viele Aspekte der Zentralmatura neu bewerten. Wir müssen zunächst die Wirksamkeit der Maßnahmen beobachten, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, und die Entwicklung der Neuerkrankungen an Covid-19 abwarten, bevor es zu solchen Festlegungen kommen kann.

Folgendes steht zum jetzigen Zeitpunkt für mich jedoch fest:

• Der Beginn der standardisierten schriftlichen Klausuren wird jedenfalls nach hinten verschoben, und zwar voraussichtlich auf den 19. Mai 2020 (statt bisher 5. Mai).

• Vor den schriftlichen Klausuren sollen jedenfalls zwei Wochen Unterricht stattfinden. In dieser Zeit sollen auch allenfalls noch offene Schularbeiten durchgeführt werden. Das ist wichtig für die Leistungsbeurteilung, aber mindestens ebenso wichtig für Sie: Sie müssen die Möglichkeit haben, vor den Klausuren nochmals schriftliche Prüfungssituationen zu meistern, um gut vorbereitet zu sein. Diese Schularbeiten werden jedenfalls hinsichtlich der Anzahl und Länge begrenzt.

• Die Präsentation und Diskussion der VWA/Diplomarbeiten entfällt, die Beurteilung erfolgt auf Basis der schriftlichen Arbeiten.  Ausnahme: Sollte die Präsentation/Diskussion notwendig sein, um eine negative Beurteilung zu verhindern, kann sie abgehalten werden.

• Was weiterführende Ausbildungen und Aufnahmetests an Hochschulen betrifft, werden wir dafür Sorge tragen, dass diese verschoben und Sie kein Semester verlieren werden.

Sobald der Zeitpunkt für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Abstimmung mit den sonstigen Maßnahmen der Bundesregierung geklärt ist, werde ich mich nochmal mit weiteren Details an Sie wenden.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls bei den Vorbereitungen gutes Gelingen, ich drücke Ihnen die Daumen. Es ist zweifelsohne eine außergewöhnliche Situation, aber Sie werden sie meistern und in einigen Jahren zu Recht mit Stolz darauf zurückblicken.

Ihr Heinz Faßmann

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann

Bundesminister

 

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wenn Sie in kritischen Infrastruktureinrichtungen tätig sind und auch in der Karwoche Betreuung für Ihre Kinder, die die Unterstufenklassen besuchen, brauchen, können Sie gerne bis Mittwoch, 1. April, 9:00 Uhr per E-Mail an die Administration administration@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at Ihren Bedarf bekannt geben. Die Betreuung ist von Montag, 6. 4. bis Donnerstag, 9. 4. zu den gewohnten Schulzeiten und am Karfreitag, 10. 4. bis 12.00 Uhr vorgesehen – für einzelne Tage oder auch für die gesamte Zeit.

Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass der Betreuungsbedarf bis einschließlich Freitag, 3. 4. aus organisatorischen Gründen jeweils am Vortag bis 14.00 Uhr ebenfalls per E-Mail an die Administration bekanntzugeben ist.

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Verschiebung der Zentralmatura

Aufgrund der aktuellen Situation wird die standardisierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung um zwei Wochen verschoben und beginnt damit voraussichtlich am Dienstag, dem 19. Mai 2020. Als erste Klausurprüfung mit zentral erstellen Aufgabenstellungen wird Deutsch stattfinden. Die noch offenen Präsentationen und Diskussionen der VWA und der Diplomarbeiten können nach der Öffnung der Schulen nach den Osterferien flexibel je nach Möglichkeiten des Standortes und des Bundeslandes nachgeholt werden. 

Eine Verordnung zur Verschiebung der standardisierten Reife- bzw. Reife-und Diplomprüfung ist in Vorbereitung und soll Ende März kundgemacht werden. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die standardisierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung vor den Sommerferien abgeschlossen werden kann. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung steht in engem Austausch mit den Bildungsdirektionen der Bundesländer, um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. 

Die Termine für die Aufnahmeprüfungen an den Universitäten werden selbstverständlich in die Planung miteinbezogen.

Weitere Informationen folgen.

Dir. Wolfgang Leberbauer

 

Geschätzte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Seit Montag, 16. März sind alle Klassenverbände aufgelöst. Wir haben den Status „distance-learning“. Alle Schülerinnen und Schüler bekommen von ihren Lehrkräften in der Zeit bis zum 3. April in den einzelnen Gegenständen Arbeitsaufträge, die zuhause bearbeitet werden müssen. Sollte jemand die Arbeitsaufträge nicht bekommen, möge er sich bitte an die Administration wenden (administration@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at).

Die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (1. bis 4. Klasse) sollen nach Möglichkeit daheim beaufsichtigt werden; wenn aber Eltern ihrer Berufstätigkeit außer Haus nachgehen und keine Beaufsichtigung möglich ist, können sie das Betreuungsangebot in der Schule in Anspruch nehmen, und zwar flexibel.

Eltern und Erziehungsberechtigte melden den Betreuungsbedarf am Vortag bis spätestens 14:00 Uhr per E-Mail ebenfalls in der Administration (administration@stiftsgymnasium-kremsmuenster.at).

Die Betreuungsdauer am Schulstandort richtet sich nach dem bestehenden Stundenplan (incl. Tagesbetreuung, wenn Kinder dafür angemeldet sind). Die Betreuung findet in Kleingruppen statt. Dort erledigen die Schülerinnen und Schüler so wie diejenigen, die zu Hause beaufsichtigt werden, die Arbeitsaufträge. Kinder mit Erkältungssymptomen sind von den Erziehungsberechtigten umgehend abzuholen.

Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (5. bis 8. Klasse) beschäftigen sich zuhause mit den übermittelten Arbeitsaufträgen.

Bei Fragen an die Lehrkräfte mögen die Schülerinnen und Schüler deren E-Mail-Adressen, die auf der Homepage zu finden sind, verwenden.

Die Präsentationen der Vorwissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Matura 2020 finden entgegen den ursprünglichen Mitteilungen nicht statt. Die Bekanntgabe der weiteren Vorgangsweise diesbezüglich erfolgt durch die übergeordnete Schulbehörde. Auch abschließende Prüfungen werden nicht abgehalten.

Kommunikation ist möglichst nur per Telefon oder per Mail durchführen; Parteienverkehr ist tunlichst zu vermeiden.

Alle Indoor- und Outdoor-Sportanlagen dürfen nicht betreten werden. Die Zugänge zum ehemaligen Gelände der Landesgartenschau bei der Gärtnerei, beim Gymnasium und in der Dendelleiten bleiben geschlossen.

Informieren Sie sich bitte auch regelmäßig über die Maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (https://www.bmbwf.gv.at/).

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,

Dir. Wolfgang Leberbauer

Foto: https://www.bmbwf.gv.at