GPB-Exkursion zum Landesgericht Wels

Am 30. Juni konnten die 37 Schülerinnen und Schüler der 6A und 6B unter der Begleitung von Professor Rössler und P. Tassilo einen lehrreichen Tag am Landesgericht Wels verbringen.

Zur Vorbereitung wurden im Unterricht die Grundzüge des Strafprozesses erarbeitet. Vielen Jugendlichen ist gar nicht bewusst, dass man Gerichtsverhandlungen öffentlich besuchen kann. Schon der Zutritt zum beeindruckenden Gerichtsgebäude wirkt aufgrund der Sicherheitsschleuse respekteinflößend.

Die Verhandlung fand im Schwurgerichtssaal 22 statt und begann für uns mit einer Einführung durch den vorsitzenden Richter. Ihm zur Seite saßen eine weitere Richterin sowie drei Schöffen. Die Staatsanwältin und eine Sachverständige auf Seiten der Anklage sowie ein Rechtsanwalt auf Seiten der Verteidigung vervollständigten die Besetzung des Gerichtssaals.

Der Angeklagte wurde von zwei Justizwachebeamten in die Saalmitte geführt, der Richter eröffnete die Verhandlung und nahm die Vereidigung der Schöffen vor. Anschließend wurde der Angeklagte zu seinen Personalien befragt. Danach erhielt die Staatsanwaltschaft das Wort. Eine Schülerin formulierte in der Nachbesprechung: „Es hat mich beeindruckt, dass der Angeklagte in zwei Monaten so viele Straftaten begangen hat. Generell habe ich den Fall sehr spannend gefunden.“

Nach dem Plädoyer des Strafverteidigers folgte die Befragung des Angeklagten durch den Richter. Dieser beeindruckte die Schülerinnen und Schüler durch seine ruhige und freundliche Prozessführung.

Nach drei Zeugenbefragungen und einer zehnminütigen Pause stellte eine Psychologin zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten vor. Nach Abschluss des Beweisverfahrens zog sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück. Währenddessen hatten wir Gelegenheit, uns mit der Staatsanwältin auszutauschen. Sie erlaubte uns auch, ein gemeinsames Foto zu machen.

Zur Urteilsverkündung – einer unbedingten Freiheitsstrafe – erhoben sich alle im Saal anwesenden Personen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, ohne von seinem Recht Gebrauch zu machen, nochmals mit seinem Anwalt zu sprechen.

Wohltuend war an diesem sehr heißen Tag, dass der Gerichtssaal über eine Klimaanlage verfügte.

Die Verhandlung, die wir mitverfolgen konnten, war gut geeignet, für die juristische Fachsprache zu sensibilisieren und zum Nachdenken über verschiedene Straftatbestände anzuregen. Zur Sprache kamen unter anderem schwere Sachbeschädigung, gefährliche Drohung, Erpressung, Tierquälerei, Diebstahl durch Einbruch, Vergehen nach dem Notzeichengesetz (Feuermelder), unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Urkundenunterdrückung sowie weitere Delikte.

P. Tassilo Boxleitner

Vor dem Landesgericht Wels

Im Gespräch mit der Staatsanwältin